Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des FC Ingolstadt 04 e.V.

Am 5. Dezember 2024 findet in den Räumlichkeiten des Audi Sportpark die Mitgliederversammlung statt (Foto: FCI)

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des FC Ingolstadt 04 e.V.

Anfang Dezember ist es wieder soweit: Die Mitgliederversammlung des FC Ingolstadt 04 e.V. steht auf dem Programm. Entsprechend der Satzung unseres Vereins lädt das Präsidium alle ordentlichen Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 5. Dezember 2024, um 18:30 Uhr im Audi Sportpark (Am Sportpark 1, 85053 Ingolstadt) fristgerecht ein. Der Einlass startet um 17:00 Uhr und endet um 18:30 Uhr. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dabei einzig Mitgliedern (stimmberechtigt und nicht-stimmberechtigt) vorbehalten, Gäste sind dagegen nicht zugelassen. Um euch auszuweisen, bitten wir euch einen amtlichen Lichtbildausweis sowie euren Mitgliedsausweis mitzubringen und pünktlich zu erscheinen: Alle, die nach 18:30 Uhr eintreffen, können nicht an der Wahl teilnehmen. Der Zugang erfolgt für stimmberechtigte Mitglieder über den Nebeneingang (Schanzer Fantreff), nicht-stimmberechtigte Mitglieder gelangen über den Haupteingang in den Audi Sportpark.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder
  3. Berichte
    3.1 Vereinsstruktur
    3.2 GmbH / Profibereich
    3.3 Jugend und Frauen
    3.4 Mitglieder / Fans
    3.5 Soziales Engagement und Nachhaltigkeit
    3.6 Kommunikation e.V.
    3.7 Finanzielle Entwicklung
    3.8 Kassenprüfung
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Anträge und Abstimmung
    5.1 Antrag auf Satzungsänderung*
  6. Sonstiges
  7. Bestimmung des Wahlleiters
  8. Wahl des neuen Präsidiums

*Antrag auf Satzungsänderung (Präsidium):

§4 /Satz 1 ergänzt: Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) sowie der DFB GmbH und Co. KG in ihrer jeweiligen Fassung sind für den Verein, seine Mitglieder sowie seine Organe und Mitarbeiter aufgrund dieser Satzung unmittelbar verbindlich. Dies gilt insbesondere für DFB-Satzung, DFB-Spielordnung, Statut für die Frauen Bundesliga und die 2. Frauenbundesliga, DFB-Regionalligastatut, DFB-Rechts- und Verfahrensordnung, DFB- Schiedsrichterordnung, DFB-Jugendordnung, DFB-Ausbildungsordnung und die Anti-Doping-Richtlinien mit den dazu erlassenen sonstigen Aus- und Durchführungsbestimmungen.

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