Melde- und Beschwerdesystem
Werden in einem Unternehmen regelwidrige Handlungen durch interne oder externe Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber gemeldet, muss diesen nachgegangen werden. Jede vertrauliche Meldung kann Hinweise und begründete Verdachtsmomente zu tatsächlichen oder potenziellen Verstößen, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, betreffen. Der FC Ingolstadt 04 steht für Fairness, Respekt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Aufgrund dessen haben wir ein Melde- und Beschwerdesystem eingerichtet, durch welches mögliche Verstöße aufgedeckt, untersucht und aufgearbeitet werden können. Innerhalb des Prozesses sind verschiedene Handlungsschritte definiert, welche uns eine transparente Aufarbeitung möglicher Verstöße ermöglicht.
Was ist ein Melde- und Beschwerdesystem?
Unser Melde- und Beschwerdesystem ist dazu da, festgestellte Regelverstöße und Verdachtsmomente zu menschenrechts- und umweltbezogenen Themen, entsprechend des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), melden zu können. Darüber hinaus können Regelverstöße gegen geltendes Recht, unseren Verhaltenskodexes oder wesentlicher unternehmensinterner Richtlinien gemeldet werden. Dies gilt sowohl für interne wie Mitarbeiter oder Spieler, sowie für externe Personen wie Fans, Mitglieder oder sonstige Personen.
Welche Verdachtsfälle können gemeldet werden?
Sollten Verdachtsfälle oder Hinweise auf Verstöße gegen interne Regelungen (wie unseren Verhaltenskodex) oder geltende Gesetze, wie z.B. das Hinweisgeberschutzgesetz, durch Mitarbeiter oder Vertreter des FC Ingolstadt 04 auftreten, so können diese über das Melde- und Beschwerdesystem gemeldet werden.
Beispiele können sein:
- Verstöße gegen Menschenrechte
- Verstöße gegen unser Kinderschutzkonzept
- Korruptionsverdacht, bspw. durch Bestechung
- Umweltverstöße
- Gewaltbezogene Straftaten wie Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung
- Diebstahldelikte
- Rassismus, Diskriminierung oder Ausgrenzung
An wen ich mich im Verdachtsfall melden kann?
Ihren Verdachtsfall können Sie hier melden.
Mitarbeiter und Spieler können sich auch direkt an die Vorgesetzten oder die Geschäftsführung wenden. Hinweisgeber, die gutgläubig ein vermutetes Fehlverhalten melden, werden in keiner Weise benachteiligt oder sanktioniert, auch wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Wir versichern, dass wir keine Maßnahmen ergreifen werden, um anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu identifizieren. Eine bewusste Diskriminierung oder Verunglimpfung wegen der Abgabe einer Meldung bzw. eines Hinweises wird jedoch als Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex angesehen.
Ich habe einen Verdachtsfall gemeldet, was passiert jetzt?
Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung ihrer Meldung. Im Anschluss wird der Hinweis vertraulich geprüft und der Vorfall aufgearbeitet. Sie erhalten spätestens drei Monate nach Eingang Ihres Hinweises eine Rückmeldung über den Stand des Verfahrens und etwaige Folgemaßnahmen.
Schutz der Hinweisgeber
Hinweisgeber sind generell vor Repressalien (bspw. Abmahnung, Kündigung, Mobbing, Einfluss auf Mitgliederrechte von Fans) zu schützen. Dies wird zunächst durch die Anonymisierung des Verfahrens sichergestellt. Nur ein kleiner Personenkreis hat Kenntnis über den Vorgang und dieser ist zu Verschwiegenheit verpflichtet. Sanktionen oder Diskreditierungen gegen Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber sind ausgeschlossen, außer es handelt sich um eine missbräuchliche Verwendung des Hinweisgeberschutzsystems.